Die Stadt ist der Lebensraum der Menschen. Bereits jetzt leben mehr als die Hälfte der Menschen in Städten, Tendenz steigend. Das Wachstum der Städte mit all seinen Herausforderungen erfordert es, sich der Debatte darum zu stellen. Ist die Stadt für alle da? Welche Regeln gelten darin und wer bestimmt, wie die Stadt gestaltet wird?
Recht auf Stadt
Ein universelles Recht auf die Stadt hat Henri Lefebvre gefordert. Dahinter steckt weitaus mehr als nur der Anspruch, dass alle Menschen sich das Leben in der Stadt leisten können sollen. Sein Recht auf Stadt beinhaltet eine Reihe von Forderungen. Beispielsweise liegt dem Recht auf Stadt der Zugang zu urbanen Ressourcen zugrunde. Dies bedeutet, dass jeder Mensch Zugang zu den Einrichtungen und Qualitäten der städtischen Gesellschaft haben soll. Neben Bildungs- und Kultureinrichtungen geht es dabei auch um die Gesundheitsversorgung und Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.
Daneben gewährt das Recht auf Stadt auch das Recht auf Differenz und Zentralität. In diesem Rahmen sollen die Unterschiede der Menschen in ihren individuellen Lebensentwürfen akzeptiert und ermöglicht werden. Anders als zum Beispiel in der fordistischen Stadt soll kein neuer Mensch geschaffen werden, sondern jedem Individuum das Ausleben seiner Persönlichkeit gewährt werden. Zudem soll das Recht auf Stadt auch Zentralität ermöglichen. Städte sind demnach Zentren, in denen Begegnung, Kommunikation und Transparenz auftreten. Dort heben sich Zwänge und Normalitäten auf und schaffen Platz für Unvorhergesehenes. Ein weiterer Aspekt, der im Recht auf Stadt Niederschlag findet, ist die Selbstbestimmung seiner Bewohner*innen bis hin zur Selbstaneignung von Räumen. Diese Selbstaneignung geht einher mit der Vorstellung, dass individuelle Lebensentwürfe in der Stadt gelebt werden sollen.
Die Stadt ist kein abgeschlossenes Gebilde. Stadt ist in diesem Kontext nicht nur eine Ortschaft mit einer bestimmten Einwohner*innenzahl. Ganz im Gegenteil, geht Lefebvre von einer globalen Urbanität aus. Das bedeutet in erster Linie, dass alle Räume in ihrer Beschaffenheit Teil der Urbanität sind. Deswegen ist das Recht auf Stadt ein universelles Recht, dass auch im ländlichen Raum Anwendung finden kann.