Stadtpolitik

Die Stadt ist der Lebens­raum der Men­schen. Bereits jetzt leben mehr als die Hälf­te der Men­schen in Städ­ten, Ten­denz stei­gend. Das Wachs­tum der Städ­te mit all sei­nen Her­aus­for­de­run­gen erfor­dert es, sich der Debat­te dar­um zu stel­len. Ist die Stadt für alle da? Wel­che Regeln gel­ten dar­in und wer bestimmt, wie die Stadt gestal­tet wird?

Recht auf Stadt

Ein uni­ver­sel­les Recht auf die Stadt hat Hen­ri Lefeb­v­re gefor­dert. Dahin­ter steckt weit­aus mehr als nur der Anspruch, dass alle Men­schen sich das Leben in der Stadt leis­ten kön­nen sol­len. Sein Recht auf Stadt beinhal­tet eine Rei­he von For­de­run­gen. Bei­spiels­wei­se liegt dem Recht auf Stadt der Zugang zu urba­nen Res­sour­cen zugrun­de. Dies bedeu­tet, dass jeder Mensch Zugang zu den Ein­rich­tun­gen und Qua­li­tä­ten der städ­ti­schen Gesell­schaft haben soll. Neben Bil­dungs- und Kul­tur­ein­rich­tun­gen geht es dabei auch um die Gesund­heits­ver­sor­gung und Mög­lich­kei­ten der Freizeitgestaltung. 

Dane­ben gewährt das Recht auf Stadt auch das Recht auf Dif­fe­renz und Zen­tra­li­tät. In die­sem Rah­men sol­len die Unter­schie­de der Men­schen in ihren indi­vi­du­el­len Lebens­ent­wür­fen akzep­tiert und ermög­licht wer­den. Anders als zum Bei­spiel in der for­dis­ti­schen Stadt soll kein neu­er Mensch geschaf­fen wer­den, son­dern jedem Indi­vi­du­um das Aus­le­ben sei­ner Per­sön­lich­keit gewährt wer­den. Zudem soll das Recht auf Stadt auch Zen­tra­li­tät ermög­li­chen. Städ­te sind dem­nach Zen­tren, in denen Begeg­nung, Kom­mu­ni­ka­ti­on und Trans­pa­renz auf­tre­ten. Dort heben sich Zwän­ge und Nor­ma­li­tä­ten auf und schaf­fen Platz für Unvor­her­ge­se­he­nes. Ein wei­te­rer Aspekt, der im Recht auf Stadt Nie­der­schlag fin­det, ist die Selbst­be­stim­mung sei­ner Bewohner*innen bis hin zur Selbst­an­eig­nung von Räu­men. Die­se Selbst­an­eig­nung geht ein­her mit der Vor­stel­lung, dass indi­vi­du­el­le Lebens­ent­wür­fe in der Stadt gelebt wer­den sollen.

Die Stadt ist kein abge­schlos­se­nes Gebil­de. Stadt ist in die­sem Kon­text nicht nur eine Ort­schaft mit einer bestimm­ten Einwohner*innenzahl. Ganz im Gegen­teil, geht Lefeb­v­re von einer glo­ba­len Urba­ni­tät aus. Das bedeu­tet in ers­ter Linie, dass alle Räu­me in ihrer Beschaf­fen­heit Teil der Urba­ni­tät sind. Des­we­gen ist das Recht auf Stadt ein uni­ver­sel­les Recht, dass auch im länd­li­chen Raum Anwen­dung fin­den kann.